Juristische Begleitung
In Deutschland bestehen strenge rechtliche Beschränkungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung und der Entwicklung von Medizintechnik. Es bedarf daher einer genauen Untersuchung, um zu verstehen, warum die Mechanismen der DSGVO, wie Patienteneinwilligung und Anonymisierung, bisher nicht ausreichend sind, und wie das immense Potenzial bestehender sowie zukünftiger Gesundheitsdaten effizienter genutzt werden kann. Entscheidend ist die Entwicklung eines ausgewogenen Ansatzes, der sowohl den Datenschutz als auch den Fortschritt in der medizinischen Forschung und Technologie fördert und umfasst.
Die Anwaltskanzlei Liebenstein Law berät als Partner das Konsortium über den gesamten Projektzeitraum zum rechtssicheren Umgang mit Gesundheitsdaten und rechtskonformen Einwilligung zur Datenspende. In der monatlichen Rechtssprechstunde „Frag‘ den Anwalt“ steht die Kanzlei dem Konsortium zu verschiedenen Themen wie DSGVO, Broad Consent und Anonymisierungsverfahren Rede und Antwort.
Der EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss) hat im April neue Leitlinien für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken angenommen.
Für AVATAR-Transfer sind nach aktuellem Stand drei Fragen im Zusammenhang mit der bisher veröffentlichten Fassung der Leitlinien zentral: Wann liegt wissenschaftliche Forschung vor? Wann dürfen vorhandene Gesundheitsdaten für neue Forschungsfragen weiterverwendet werden? Welche Garantien sind für eine verantwortungsvolle Nutzung sensibler notwendig?
Liebenstein Law ordenet die Bedeutung dieser neuen Leitlinien für das AVATAR-Transfer Projekt ein.
Die ganze juristische Stellungnahme zum Thema finden Sie unter: https://www.avatar-projekt.de/projekt/rechtsberatung/april-2026-neue-edpb-leitlinien-zur-verarbeitung-personenbezogener-daten#c224