Am 15. April 2026 veröffentlichte der Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) neue Leitlinien zur Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Forschung und macht dafür einen wichtigen Schritt für die europäische Forschungslandschaft. Die neuen Leitlinien schaffen mehr Klarheit zu zentralen Fragen rund um Forschungsdaten, Datenschutz und den verantwortungsvollen Einsatz sensibler Gesundheitsdaten und konkretisieren, wie die DSGVO im Forschungskontext auszulegen ist. Die Leitlinien sollen mehr Rechtssicherheit für Forschungseinrichtungen, Gesundheitsdatenräume und datengetriebene Innovationen schaffen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Weiterverarbeitung von Gesundheitsdaten, geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der datenschutzkonformen Nutzung sensibler Daten für wissenschaftliche Zwecke.
AVATAR-Transfer beschäftigt sich mit der sicheren Nutzbarmachung personenbezogener Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung durch Anonymisierung. Die neuen Leitlinien sind daher für die rechtliche Einordnung zentraler Projektinhalte von besonderer Bedeutung.
Professor Hans Hermann Dirksen vom Projektpartner Liebenstein Law begleitet das Konsortium in rechtlicher Hinsicht seit über drei Jahren und hat eine Stellungname in Bezug auf die Bedeutung der EDSA-Veröffentlichung für das AVATAR-Transfer Projekt vorgenommen. Diese hebt hervor, dass der EDSA wissenschaftliche Forschung bewusst weit versteht. Neben klassischer akademischer Forschung können demnach auch anwendungsnahe und technische Entwicklungen – etwa Anonymisierung, synthetische Daten, Re-Identifikationsanalysen oder Privacy-Enhancing Technologies – unter den Forschungsbegriff fallen, sofern sie einem nachvollziehbaren wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn dienen.
Zudem wird klargestellt, dass nicht nur einzelne Forschungsprojekte, sondern auch Forschungsdateninfrastrukturen, Datenaufbereitung, Pseudonymisierung und Anonymisierung wissenschaftlichen Forschungszwecken dienen können.
Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass die Leitlinien des EDSA zugleich den Grundsatz hervorheben, dass personenbezogene Gesundheitsdaten nur unter strengen Datenschutzvorkehrungen verarbeitet werden dürfen. Dies stärkt die Bedeutung der sicheren Anonymisierung dieser Daten und unterstreicht die Bedeutung des Projektansatzes von AVATAR-Transfer, Gesundheitsdaten durch Anonymisierung sicher nutzbar zu machen.
Die gesamte rechtliche Stellungnahme durch die Anwaltskanzlei Liebenstein Law finden Sie hier.
Die Veröffentlichung der neuen Leitlinien der EDSA finden Sie unter folgendem Link:
https://www.edpb.europa.eu/news/news/2026/edpb-brings-clarity-data-processing-scientific-research-speeds-finalisation_de