In Deutschland bestehen strenge rechtliche Beschränkungen für die Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung und der Entwicklung von Medizintechnik. Es bedarf daher einer genauen Untersuchung, um zu verstehen, warum die Mechanismen der DSGVO, wie Patienteneinwilligung und Anonymisierung, bisher nicht ausreichend sind, und wie das immense Potenzial bestehender sowie zukünftiger Gesundheitsdaten effizienter genutzt werden kann. Entscheidend ist die Entwicklung eines ausgewogenen Ansatzes, der sowohl den Datenschutz als auch den Fortschritt in der medizinischen Forschung und Technologie fördert und umfasst.

Die Anwaltskanzlei Liebenstein Law übernimmt als Projektpartner die juristische Begleitforschung im Projekt. Gegenstand der Begleitforschung sind insbesondere rechtliche Fragestellungen zum Umgang mit Gesundheitsdaten, zu Einwilligungsmodellen für die Datenspende sowie zu Anforderungen an Anonymisierungsverfahren. In der monatlichen Rechtssprechstunde „Frag‘ den Anwalt“ werden relevante Themen wie DSGVO, Broad Consent und Datenschutzkonzepte wissenschaftlich-juristisch eingeordnet und im Konsortium reflektiert.